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   BAG, 30.08.1966 - 1 ABR 1/66   

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https://dejure.org/1966,426
BAG, 30.08.1966 - 1 ABR 1/66 (https://dejure.org/1966,426)
BAG, Entscheidung vom 30.08.1966 - 1 ABR 1/66 (https://dejure.org/1966,426)
BAG, Entscheidung vom 30. August 1966 - 1 ABR 1/66 (https://dejure.org/1966,426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konzernaufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 19, 76
  • NJW 1967, 75
  • DB 1966, 1438
  • DB 1966, 1973
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.02.1962 - 2 AZR 322/60

    Krankengeldzuschuß - Schlechtwetterperiode

    Auszug aus BAG, 30.08.1966 - 1 ABR 1/66
    gewillt war, durch eine Gesetzesänderung und eine damit verbundene Klarstellung eine Änderung der Rechtsprechung des Senats zu bewirken« Unter diesen Umständen gewinnt der vom Bundcsarbeitsgericht in den Entscheidungen BAG 12, 278 [284] und AP Nr» 13 zu § 76 BetrVG hervorge hobene Grundsatz der Rechtskontinuität eine erhöhte Bedeutung« Es ist anzunehmen, daß sich die Praxis auf die Rechtsprechung des Senats in weitem Umfang eingestellt hat (vgl. hierzu auch Hueck in der Anm. zu AP Nr« 13 zu § 76 BetrVG und in RdA 65, 321 [325])- Es würde zu einer Rechtsunsicherheit führen, wenn der Senat, ohne daß dafür besonders triftige Gründe vorliegen, jetzt seine Rechtsprechung änderte» Die Folge davon wäre eine Unklarheit, ob die bisher gewählten Aufsiehtsräte ordnungsgemäß zusammengesetzt sind.
  • BAG, 10.11.1954 - 1 ABR 24/54

    Konzernrecht: Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Auszug aus BAG, 30.08.1966 - 1 ABR 1/66
    Diese Ausführungen stehen mit der ständigen Rechtsprechung'des Senats im Widerspruch (BAG 1, 166; BAG 1 ,182; BAG AP Nr. Io und 13 zu § 76 BetrVG).
  • Drs-Bund, 12.04.1965 - BT-Drs IV/3296
    Auszug aus BAG, 30.08.1966 - 1 ABR 1/66
    Gleichwohl läßt der Entschluß des Gesetzgebers, die Klärung der Streitfrage weiterhin der Rechtsprechung und dem Schrifttum (Abgeordneter van Delden in Verhandlungen des Deutschen Bundestages IV, 184» Sitzung, S. 9265, und Abgeordneter Wilhelmi ira Bericht des Rechtsausschusses zur Bundestagsdrucksache IV/ 3296, Sc 67) zu überlassen, in Verbindung mit der Ablehnung des Änderungsantrags der SPD-Fraktion (Verhandlungen des Deutschen Bundestages, IV, 184« Sitzung, So 9265 - Anlage 6 Umdruck 637, Ziff» 17 -) den Schluß zu, daß der Bundestag nicht VJ.
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Insoweit gilt § 308 ZPO entsprechend (vgl. schon BAGE 19, 76, 79 = AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG, zu 2 der Gründe; BAGE 25, 87, 92 = AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 81 Rz 33; Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 80 Rz 25).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91

    Betriebsausschuß-Wahlanfechtung

    Der gestellte Antrag begrenzt und bestimmt den Gegenstand des Beschlußverfahrens (vgl. BAGE 19, 76, 79 = AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG, zu 2 der Gründe; BAGE 25, 60, 65 [BAG 15.02.1973 - 2 AZR 16/72] = AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1972, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74

    Mitbestimmung: Besetzung der den Arbeitnehmern zustehenden Sitze im Aufsichtsrat

    In diesem Meinungsstreit hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung seit 1954 einen vermittelnden Standpunkt eingenommen (BAG 1, 166 = AP Nr. 2 zu § 76 BetrVG; BAG 1, 182 = AP Nr . 3 zu § 76 BetrVG AP Nr. Io zu § 76 BetrVG; AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG; BAG 19, 76 =AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG; BAG 21, 21o = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG).

    In der Entscheidung BAG 19, 76 = AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG hat der Senat sodann ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmervertreter aus dem herrschenden Unternehmen, dem der erste Sitz zusteht, ein Angestellter ist und zu den aus dem beherrschten Unternehmen kommen den Kandidaten keine Arbeiter gehörten, sondern nur Angestellte, die ersten beiden Sitze der Arbeitnehmer im Konzernaufsichtsrat durch zwei Angestellte zu besetzen seien.

    2. Diese Rechtsprechung des Senats ist zunächst weitgehend auf Widerspruch gestoßen (vgl. die umfassenden Nachweise in BAG AP Nr. 15 und Nr. 15 zu § 76 BetrVG 1952 = BAG 19, 76 [unter 3 der Gründe] und bei Fitting-Kraegeloh-Auffarth, BetrVG, 9- Aufl., § 76 Anm. 77) Es fehlte aber auch nicht an zustimmenden Äußerungen im Schrifttum, in denen überwiegend betont wird, die Rechtsprechung des Senats führe der Sache nach zu einem vertretbaren Kompromiß (vgl. Mertens, Kölner Komm, zum AktG, Anhang § 96 Anm. 52; Küchenhoff, Anm. zu AP Nr. Io zu § 76 BetrVG; Wiedemann, SAE 1962, 73; Wiese SAE 1967, 157 [159]; Buchner, SAE 1969, 235 [239 f.]; Schröder, Festschrift für Gessler, 1971" 171 [183]; weiterhin ablehnend oder kritisch: Dietz-Richardi, aaO, § 76 BetrVG 1952 Anm. 188 ff.; Fitting-Auffarth-Kaiser, aaO, § 76 BetrVG 1952 Anm. 83 f . ; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7- Aufl., Band II/2, 1502 ff.; Kittner, Die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nach dem BetrVG, Rdnr. 398ff.; Nipperdey, Gedächtnissehrift Peters, 1967, 951 [96o] ) .

  • VGH Bayern, 10.03.2009 - 17 P 08.1173

    Personalvertretung Land

    Der gestellte Antrag begrenzt und bestimmt den Gegenstand des Beschlussverfahrens (vgl. BAGE 19, 76/79; 25, 60/65).

    Den Gerichten ist auch im Beschlussverfahren nicht gestattet, über die Anträge der Beteiligten hinaus eine Nachprüfung vorzunehmen (vgl. BAGE 19, 76/79), auch wenn sie die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens erforderlichen Maßnahmen selbst zu treffen und u.a. den Sachverhalt aufzuklären und die Erhebung von Beweisen, soweit solche erforderlich sind, von Amts wegen zu veranlassen haben (vgl. BAGE 17, 165/169; 25, 87).

  • BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 49/75

    Mitbestimmung: Besetzung von Aufsichtsräten in herrschenden Unternehmen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann die Wahlanfechtung einer Aufsichtsratswahl auf die fehlerhafte Feststellung des Wahlergebnisses, d. h. die Sitzverteilung beschränkt werden (vgl. BAG 19, 76 [793 = AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG 1952 und BAG 21, 210 [2153 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG 1952).

    Dies würde auch dem Gedanken der Rechtssicherheit und dem Vertrauensprinzip im Hinblick auf eine ständige Rechtsprechung eines obersten Bundesgerichts widersprechen (vgl. BAG AP Nr. 13 und 15 zu § 76 BetrVG 1952 = BAG 19, 76).

  • BAG, 23.02.1973 - 1 ABR 17/72

    Einblicksrecht - Bruttolohnlisten - Gehaltslisten - Kleinere Betriebe -

    Der Grundgedanke des § 308 Abs. 1 ZPO, daß nämlich einer Partei nicht mehr zugesprochen werden darf als sie beantragt, gilt auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren (vgl. Müller, Das Arbeitsrecht der Gegenwart, Band 9j S. 45 Ziff. III 3 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung, darunter BAG 19, 76 [79] = AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 18.06.1970 - 1 ABR 3/70

    Mitbestimmung im Konzern

    1» Über die hier in Rede stehende Anfechtung einer Aufsichtsratswahl haben die Gerichte für Arbeitssachenj und zwar im Beschlußverfahren zu entscheiden (§ 2 Abs» 1 Nr» 4 s ArbGGj § 82 Abs» 1 s BetrVG)» Dem steht § 98 des Aktiengesetzes 1965 nicht entgegen (BAG 19, 76 /78/797 = AP Nr» 15 zu § 76 BetrVG)» 7.
  • BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72

    Offizialmaxime - Beschlußverfahren - Tatsachenvortrag des Antragstellers -

    Den Arbeitsgerichten ist auch im Beschlußverfahren r nicht gestattet, über die Anträge der Beteiligten hinaus eine Nachprüfung vorzunehmen (BAG 19, 76 [791 = AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 25/75

    Bildung einer betrieblichen Schiedsstelle - Betriebsvereinbarung - Tarifliche

    Auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren bestimmen die Beteiligten im Rahmen der gestellten Anträge über den Streitgegenstand (vgl. BAG 19, 76 [ 7 9 ] = AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG; BAG 25, 242 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 4 zu § 94 ArbGG 1955)« Zum anderen ist die Auffassung des angefochtenen Beschlusses auch materiell-rechtlich nicht haltbar (vgl. oben Ziff. 4), eine gesetzlich begründete Befugnis der "Einigungsstelle" tätig zu werden, sei schlechthin nicht gegeben.
  • BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72

    Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche

    Zwar wird der Gegen stand des Beschlußverfahrens vom Antrag her begrenzt und bestimmt (BAG 19, 76 [79] » AP Hr. 15 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 14.01.1972 - 1 ABR 6/71

    Jugendvertreter - Anfechtung - Anzahl der Jugendvertreter

  • BAG, 23.02.1973 - 1 ABR 12/72
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